Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung
Wer braucht eine Berufshaftpflichtversicherung?
Die Berufshaftpflicht ist eine Haftpflichtversicherung für spezielle Berufsträger und gewährt dementsprechend einen Versicherungsschutz für einzelne Personen. Die Berufshaftpflicht wird häufig auch als Vermögenschadenhaftpflicht bezeichnet und ist in Deutschland für bestimmte Berufsgruppen sogar eine Pflichtversicherung. So schreibt der Gesetzgeber vor, dass etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Versicherungsvermittler, Rentenberater und Wirtschaftsprüfer über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen müssen, um überhaupt praktizieren zu dürfen. Auch die dienstliche Tätigkeit von Ärzten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Heilpraktikern und Lehrern wird in der Regel mit einer Berufshaftpflicht abgesichert.
Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Ein wenig anders verhält es sich mit der Betriebshaftpflicht, die manchmal auch als Gewerbehaftpflicht bezeichnet wird: Deren Abschluss ist zunächst einmal nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie ist aber dennoch ein Muss für die meisten Unternehmen und Selbständigen. Wie der Name schon sagt, gilt der Versicherungsschutz bei der Betriebshaftpflicht nicht für einzelne Personen, sondern für den Betrieb, also das Unternehmen als juristische Person oder das Gewerbe. Die Versicherung deckt solche Haftungsverpflichtungen, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen können, wenn Dritten ein Schaden zugefügt wird. Darin inbegriffen sind auch solche Schäden, die einzelne Mitarbeiter während der Ausübung ihrer Tätigkeit verursachen.
Hinweis: Nicht immer lassen sich die Berufs- und die Betriebshaftpflicht dadurch eindeutig trennen, denn die Versicherungsgesellschaften bieten aufgrund der Nachfrage zum Teil auch Tarife an, die die beiden Haftpflichtversicherungen miteinander vereinen.
Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögenschäden
Es gibt jedoch noch einen weiteren Unterschied zwischen den beiden Versicherungsarten, der nicht ganz unwichtig ist. Denn während die „klassische“ Betriebshaftpflicht in aller Regel nur bei Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögenfolgeschäden greift, bezieht sich der Versicherungsschutz bei der Berufshaftpflicht im klassischen Sinn nur auf Vermögenschäden und nicht auf Personen- und Sachschäden. Aus diesem Grund kombinieren viele Versicherte die Berufshaftpflicht mit einer Bürohaftpflichtversicherung, die beispielsweise dann einspringt, wenn ein Mandant im Büro zu Schaden kommt. Anbei zwei Beispiele, um den Unterschied zwischen der Berufs- und der Betriebshaftpflicht noch einmal deutlich zu machen:
Beispiel zur Berufshaftpflichtversicherung
Ein Rechtsanwalt versäumt unbeabsichtigt eine Frist, was in der Folge dazu führt, dass sein Mandant einen berechtigten Schadenersatzanspruch vor Gericht nicht mehr geltend machen kann und somit einen echten Vermögensschaden erleidet. Der Mandant hat nun die Möglichkeit, von dem säumigen Anwalt entschädigt zu werden. Den entstandenen Vermögensschaden kann die Berufshaftpflicht regulieren.
Beispiel zur Betriebshaftpflichtversicherung
Ein Betrieb kommt im Winter seiner Räum- und Streupflicht vor dem Betriebsgelände nicht nach. Ein Passant stürzt auf dem ungeräumten Weg so schwer, dass er in der Folge krankheitsbedingt sechs Wochen lang nicht mehr arbeiten kann. Für alle entstandenen Schäden – von den Behandlungskosten über den Verdienstausfall bis hin zu Schmerzensgeld – kann der Betrieb verantwortlich gemacht werden. Der Personen- und Vermögenfolgeschaden kann durch die Betriebshaftpflicht reguliert werden
Gewerbliche/betriebliche Versicherungen sind keine Standardprodukte. Unterschiedliche Branchen, Beschäftigungsverhältnisse, Unternehmensgrösse und Unternehmenskennzahlen bestimmen Preis und Leistung dieser Produkte. Für den ersten Schritt können Sie die nachfolgende Formulare ausfüllen und uns zusenden.
Für eine Berufshaftplfichtversicherung für Architekten und Ingenieure klicken Sie bitte auf folgendes… Formular ARCHITEKT-INGENIEUR