Bauherrenhaftpflicht
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Verkehrsicherungspflichten (z. B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung) bei der Durchführung eigener Bauvorhaben.
Der Bauherr hat seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, sodass sich niemand dort verletzen kann. Es ist üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer delegiert.
Jedoch haftet der Bauherr weiterhin für die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers, sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann.
Die Prämie der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist abhängig von der jeweiligen Bausumme des Projekts. Sie berechnet sich mit einem Beitragssatz, individuell abhängig von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wird bei Bauvorhaben oft in Kombination mit der Feuerrohbauversicherung, bzw. mit der Gebäudeversicherung angeboten. Das kann bei manchen Versicherern zu günstigeren Gesamtkonditionen führen.
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