Privathaftpflichtversicherung
Wenn Sie über eine Haftpflichtversicherung verfügen, müssen Sie sich im Fall eines Schadens keine Sorgen machen. Sie übernimmt die Kosten und wehrt auch unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. In jedem Fall lohnt es sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
In der Regel sind folgende Schäden abgedeckt:
Personenschäden Darunter fallen Schäden, bei denen durch eigenes Verschulden Personen verletzt werden. Das betrifft beispielsweise Schäden im Straßenverkehr. Allerdings bietet die Versicherung keinen Schutz bei Schäden, die Autofahrer verursachen. Dafür wird eine KFZ-Versicherung benötigt.
Sachschäden Wenn durch Ihr Verschulden Gegenstände beschädigt oder zerstört wurden, fällt das unter den Sachschaden. Wenn Sie bei Freunden zu Besuch sind und eine Vase herunterwerfen, gilt das als Sachschaden. Gemietete oder geliehene Gegenstände gehören nicht dazu, eine Ausnahme bildet die gemietete Wohnung.
Vermögensschäden Wurde niemand verletzt und wurden keine Gegenstände zerstört, bezeichnet man dies als Vermögens-schaden. Hierzu zählen etwa Ersatzansprüche bei entgangenem Einkommen
Datenaustausch Wenn Sie schon länger Kunde bei Ihrem Haftpflichtversicherer sind, sollten Sie Ihren Vertrag unbedingt auf den Einschluss von Schäden durch elektronischen Datenaustausch bzw. durch Internetnutzung prüfen. Dazu zählen Schäden jeglicher Art, die durch den Austausch, der Übermittlung oder der Bereitstellung elektronischer Daten beim Empfänger verursacht werden.
Die Nutzung des Internets und die Ablösung des Briefverkehrs durch E-Mails ist schneller zum Standard geworden, als man den damit verbundenen Risiken Herr wurde. Ein Mausklick kann heute ausreichen, um unbeabsichtigt Schäden in Millionenhöhe durch Viren, Würmer, Trojaner oder Phishing zu verursachen. Neuere Policen sichern solche Schäden häufig automatisch ab – viele ältere Verträge sind hierzu aber noch nicht auf dem aktuellsten Stand.
Optionale Leistungen
Zusätzlich ist es möglich, gegen einen Mehrbeitrag weitere optionale Leistungen zu buchen:
- Ausfalldeckung
Mit der Ausfalldeckung werden Schäden abgesichert, die Sie selbst durch andere erleiden. Die Ausfalldeckung übernimmt in einem solchen Fall dann die Kosten, wenn die Gegenseite diese nicht tragen kann – entweder weil der Verursacher selbst nicht haftpflichtversichert ist oder finanziell nicht dazu in der Lage ist. Allerdings springt diese Ausfalldeckung erst ab einem höheren Betrag ein, z.B. bei Schadenssummen ab 2.500 Euro, und der Versicherte muss einen gerichtlichen Titel erwirkt haben.
- Deckung für deliktunfähige Kinder
Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres haften nicht für Schäden, die sie verursacht haben. Bei Schäden im Straßenverkehr liegt die Haftungsgrenze bei 10 Jahren. Für deliktunfähige Kinder haften Eltern nur dann, wenn sie nachweislich die Aufsichtspflicht verletzt haben. Bei einem Schadensfall, der nicht vorsätzlich vom Kind herbeigeführt wurde, werden die Kosten von der Haftpflichtversicherung übernommen. In jedem Fall sollten Sie darauf achten, dass Ihre Kinder mitversichert sind und die Schadenssumme ausreichend hoch ist.
- Ehrenamt
Das Ehrenamt ist keine private Tätigkeit und Schäden, die aus dieser Tätigkeit entstehen, sind daher nur dann mitversichert, wenn diese auch ausdrücklich eingeschlossen sind.
- Schlüsselschäden
Wenn Sie den Schlüssel Ihres Arbeitgebers verlieren, ist dies nur abgesichert, wenn der Versicherer diesen Zusatz anbietet und dies vertraglich abgeschlossen wurde.
Für wen lohnt sich die Haftpflichtversicherung
Bei einem Blick auf die Leistungen dieser Versicherung wird schnell klar: diese Versicherung lohnt sich für jeden. Wenn Sie einen Schaden verursachen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dafür aufzukommen – und das in unbegrenzter Höhe. Je nach Ausmaß des Schadens kann das sogar existenzbedrohend sein und in die Privatinsolvenz führen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Schaden aus Unvorsichtigkeit, Vergesslichkeit oder Vorsatz verursacht haben. Allerdings sollten Sie bedenken, dass die Haftpflichtversicherung für einen vorsätzlich verursachten Schaden nicht aufkommt.
Kosten der Haftpflichtversicherung
Der jährliche Beitrag für eine private Haftpflichtversicherung ist sehr gering, sodass Sie nicht aus Spargründen auf diese Versicherung verzichten sollten. Die Kosten variieren allerdings je nach persönlichen Präferenzen und der persönlichen Lebenssituation – ein Single zahlt weniger Beitrag als eine komplette Familie- und zusätzliche Leistungen erhöhen den Beitrag.
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