„Sofortrente gegen Einmalbetrag“ und/oder die „aufgeschobenen private Rentenversicherung“ sind die Alternativen. Die private Sofortrente zahlt, unmittelbar nachdem der Kunde eine größere Summe eingezahlt hat, eine lebenslange Rente aus. Oft sind es ältere Arbeitnehmer/Selbständige die sich, nach einer Einmalzahlung aus einer Lebensversicherung oder sonst einem größeren Kapitalerhalt, für eine Sofortrentenversicherung entscheiden. Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag wird der Beginn der Rentenzahlung in die Zukunft verschoben. Wann die Rentenzahlung beginnt, können Sie entscheiden.
Anders als bei vielen anderen Formen der Kapitalanlage erfolgt die Rentenzahlung aus einer privaten Versicherung, falls nicht anders vereinbart, bis zum Lebensende. Und obwohl niemand weiß, wie alt er wird kann er sich beruhigt zurücklehnen und sich auf die Rente der Versicherung verlassen. Denn die zahlt auch dann, wenn das einbezahlte Kapital aufgebraucht sein sollte – und das lebenslang! Dabei spielt es keine Rolle ob der Versicherte 80, 90 oder über 100 Jahre alt wird. Versicherungsnehmer haben mit dieser Versicherung absolute Planungssicherheit für die Zukunft.
Eine lebenslange Sofortrente wird nur nach dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Dieser Ertragsanteil ist ein fester Prozentsatz der bezogenen Rente, der sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richtet und während der gesamten Rentenbezugszeit gleich bleibt. Für einen Rentenbeginn im 67. Lebensjahr beträgt z.B. der Ertragsanteil 17 %. So müssen von einer Monatsrente von 300 EUR z.B. nur 51 EUR (17 %) individuell versteuert werden. Die Höhe der Steuern richtet sich dann nach dem individuellen Steuersatz. Beträgt dieser z.B. 25 %, so sind nur 12,75 EUR Steuern zu zahlen.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit eines grossen einmaligen Steuervorteiles. So können z.B. bis zu 40 % des eingezahlten Einmalbeitrages (je nach individuellem Steuersatz) als Steuerstattung wieder an Sie zurückfliessen. Die max. Einmalprämie beträgt dabei 2023 für Ledige 26.527,80 EUR p.a. und für Ehepaare 53.055,60 EUR p.a.. Höhere Einmalprämien kann man über mehrere Jahre verteilen, um die Maximalbeiträge p.a. voll auszuschöpfen. Bei diesem Modell sind dann die Renten voll steuerpflichtig.