Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente, die im Rahmen der Rentenreform zum 31.12.2000 abgeschafft worden ist. Die Höhe der Rente hängt vom Einkommen ab Man hat Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie nur noch 3 oder weniger Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig sind. (unabhängig davon ,um welche Tätitgkeit es sich handelt). Die halbe Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn Sie in der Lage sind, täglich zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten können – 5 Mal pro Woche.
Reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente aus zum Leben?
Ganz sicher nicht. Fest steht, dass eine nicht unerhebliche Lücke entsteht. Deshalb ist eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung dringend angeraten. Die durchschnittliche Auszahlung der vollen Erwerbsminderungsrente betrug im Jahr 2021: 916 Euro (West) beziehungsweise 937 Euro (Ost) pro Monat. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente waren es 553 Euro (West) beziehungsweise 539 Euro (Ost).