Krankentagegeld (nach Lohnfortzahlung) …. zurück zur Hauptseite
Gesetzliche Krankenkassen (GKV) zahlen ihren Mitgliedern Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung krankgeschrieben sind und der Arbeitgeber keinen Gehalt mehr zahlt. Dauert der Krankheitsfall länger als 6 Wochen gibt es in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse und zwar 70 Prozent des durchschnittlichen Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent vom Netto-Gehalt. Bis zu 78 Wochen lang erhalten gesetzlich Versicherte Krankengeld. Das geringere Einkommen kann durch eine private Krankentagegeldversicherung, deren Höhe sich am Einkommen orientiert, ausgeglichen werden.
ACHTUNG: Das Krankengeld und die private Krankentagegeldversicherung dürfen zusammen nicht höher sein als das durchschnittliche Nettoeinkommen. Da Bei der Berechnung des durchschnittlichen Brutto- und Nettoeinkommens fliessen z. B. ein 13. Gehalt oder Urlaubs-Weihnachtsgeld mit ein. Wir berechnen Ihnen gerne die maximale Krankentagegeldhöhe anhand Ihrer Einkommensangaben.
Hier können Sie Ihren gesetzlichen Krankengeldanspruch selbst berechnen:

Bei der Krankentagegeldversicherung werden Gesundheitsfragen gestellt (s. Anforderungsformular unten). Je nach Gesundheitsstatus kann es auch zu Risikozuschlägen oder Ablehnungen kommen. Sollte aus gesundheitlichen Gründen eine Ablehnung erfolgen gibt es auch ein Lösung OHNE Gesundheitsfragen. Informationen dazu finden Sie unter https://www.rentatax.de/krankentagegeld-og/
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