Der Staat fördert die private Altersrente über Steuerzuschüsse. Bei der BasisRente können Sie 100 % Ihrer Einzahlung steuerlich geltend machen.Bei Ehepaare beträgt die max. Einzahlung p.a. bis zu 55.130 EUR / bei Ledigen max. bis zu 27.565 EUR p.a.
Rechenbeispiel (Annahmen und Ergebnisse): Ehepaar 40 Jahre alt , 85.000 EUR z.v.Einkommen p.a., Rentenbeginn zum 67. Lebensjahr; angenommene ø-Verzinsung bis zum Rentenbeginn 6 % p.a.(z.B. bei Anlage in ETF- MSCI World UCITS, ø-Verzinsung seit Auflage in 2009 bei 9,3 % p.a.)
Einmalbeitrag zu Vertragsbeginn
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25.000 EUR
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40.000 EUR
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50.000 EUR
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Steuerrückerstattung/-ersparnis im Folgejahr
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-7.736.- EUR |
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-11.834.- EUR |
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-14.340.- EUR |
| Einmaleinzahlung (netto) |
17.264.- EUR |
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28.166.- EUR |
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35.660.- EUR |
| Rente p.Monat (brutto) lebenslang |
ca. 407.- EUR |
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ca. 652.- EUR |
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ca. 815.- EUR |
| Rente p.a. (netto, bei ø 25 % Steuersatz) lebenslang |
ca. 305.- EUR |
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ca. 489.- EUR |
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ca. 611.- EUR |
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| Kapitalrücklauf (Nettoeinzahlung : NettoRente p.M.) |
nach ca. 4,7 Jahren |
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nach ca. 4,8 Jahren |
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nach ca. 4,9 Jahren |
(Der Berechnung der Steuerersparnis liegen die obigen Annahmen sowie die Vorschriften des einschlägigen Einkommensteuergesetzes zugrunde. Die vorangehende Darstellung dient ausschließlich der Veranschaulichung der Aufwands-/Ertragsberechnung und ersetzt keine individuelle Berechnung)
Da die Rente lebenslang gezahlt wird, erzielt der Anleger in der Regel eine unschlagbare „Rentenrendite“. Gerne ermitteln wir Ihre individuelle „Rentenrendite“. Hier noch einmal die wichtigsten Vorteile zusammengefasst:
- sehr hohe Steuerrückerstattung (abhängig vom persönlichen Spitzensteuersatz)
- die Steuerrückersttung kann zur Erhöhung der Rentenleistung wieder in den Vertrag investiert werden
- während der Laufzeit sind jederzeit Sondereinzahlungen/Zuzahlungen möglich, die steuerlich dann wieder abgesetzt werden können
- lebenslange Rentenzahlung
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