PflegeRentenVersicherung - mit sehr einfacher Gesundheitsprüfung
Die meisten Anbieter können bei bestimmten Vorerkrankungen (z.B. Diabetes, Herzerkrankungen,hoher BodyMassIndex-Adipositas, Suchterkrankungen wg. Alkohol, Drogen oder Medikamenten, Krebs, COPD, psychischen Erkrankungen, Hepatitis, Osteoporose, etc) keinen Versicherungsschutz anbieten. Hier könnte die Lösung für das Problem sein.
PflegeRente – sehr einfache Gesundheitsprüfung
Auch bei diesem Versicherungsmodell wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt um die Versicherbarkeit zu prüfen. Die Fragen sind allerdings SEHR stark eingeschränkt:
Frage 1
Benötigen Sie Hilfe oder Unterstützung bei den wichtigsten Aktivitäten des täglichen Lebens (z.B. dem Essen, der Körperpflege, dem An- und Auskleiden, dem Toilettengang und der Fortbewegung inner- oder außerhalb des Hauses) oder wurde eine der folgenden Krankheiten bei Ihnen ärztlich festgestellt: HIV-Infektion, Spinalkanalstenose, Schlaganfall, Rheuma, Fibromyalgie, Multiple Sklerose, kognitive Leistungsstörung (z.B. Gedächtnisstörung),Demenz, Morbus Alzheimer, Morbus Parkinson? Falls „Ja“ , ist ein Versicherungsschutz leider nicht möglich
Frage 2
Beziehen bzw. bezogen Sie Leistungen/Renten aus gesundheitlichen Gründen (wegen Berufsunfähig-keit, Erwerbsminderung, Unfallfolgen oder Pflegebedürftigkeit), besteht ein Grad der Behinderung (GdB/GdS) oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder wurden diesbezügliche Anträge gestellt oder abgelehnt? Falls „Ja“ , ist ein Versicherungsschutz leider nicht möglich
Frage 3
Haben Sie im Pflegefall noch anderweitige Leistungen aus einer Pflegeversicherung (außer Pflegepflichtversicherung) zu erwarten? Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
Sie sind versicherbar , wenn Sie die 3 Fragen mit NEIN beantworten können und Ihr Lebensalter zwischen dem 40. und 75. Lebensjahr liegt.
Wenn Sie gleichzeitig verhindern möchten, dass die meisten eingezahlten Versicherungsbeiträge verloren sind, wenn kein Pflegefall eintritt, dann ist diese PflegeRentenVersicherung eine interessante Option für Sie. Neben der Absicherung des Pflegefalls werden die Versicherungsbeiträge verzinslich angelegt, sodass ein Kapitalstock aufgebaut wird. Sind können jederzeit das erreichte Kapital inkl. der aufgelaufenen Zinsen aus dem Vertrag entnehmen oder falls der Todesfall eintritt -ohne das Sie ein Pflegefall geworden sind- erhalten die Erben 80 % der eingezahlten Beiträge zurück.
Leistungen :
- 80 % ige Beitragsrückgewähr im Todesfall (bei Nichteintritt des Pflegefalls)
- ambulante und stationäre Pflege (Pflegegrade 2-5)
- keine Wartezeit
- Beitragsbefreiung im Pflegefall ab Pflegegrad 1
- diverse Absicherungshöhen möglich (gestaffelt über die Pflegegrade)
- Geltungsbereich: weltweit
- leistungsfreie Zeit (aufgrund der eingeschränkten Risikoprüfung besteht eine „Wartezeit“von 10 Jahren / tritt der Pflegefall in dieser Zeit ein, können Sie das Guthaben des Vertrages erhalten / tritt der Todesfall ohne Pflegefall in dieser Zeit oder danach ein, erhalten die Erben 80 % der eingezahlten Beiträge)
Mit dem folgenden Formular können Sie ein Angebot anfordern