Todesfallschutz OHNE Gesundheitsfragen bis max. 100.000 EUR
So gut wie alle am Markt befindlichen Versicherer verlangen bei der Absicherung des Todesfalls (Ausnahme: Sterbegeldversicherung) die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Bei Vorliegen einer Gesundheitsbeeinträchtigung ist eine Annahme oft nur zu erschwerten Bedingungen (Risikozuschlag) oder mit einem Leistungsausschluss für die vorliegende Erkrankung möglich. Je nach Schwere der Krankheit wird der Antrag auf Versicherungsschutz sogar komplett abgelehnt.
Es gibt auf dem Markt allerdings auch die Möglichkeit über einen „Umweg“ an eine Todesfallabsicherung ohne Gesundheitsfragen heranzukommen. Mehrere Versicherer bieten eine Fondsgebundene Rentenversicherung an, die eine Todesfallabsicherung bis max. 50.000 EUR ohne Gesundheitsfragen beinhaltet. Für die Todesfallleistung gilt eine Wartezeit von 3 Jahren, es sei denn der Tod tritt durch einen Unfall ein. In diesem Kombiprodukt ist der Beitrag/M. natürlich etwas teurer. Da die Beiträge aber in Fonds angelegt werden, besteht die Möglichkeit, am Ende der Laufzeit die Beiträge als Kapitalabfindung bzw. als lebenslange Rente wieder ausgezahlt zu bekommen.Bei der Kaiptalauszahlung am Ende der Laufzeit ist bei einer mittleren Renditeentwicklung eine Rückvergütung von 80 % der eingezahlten Beiträge möglich. Sogar Kinder (ab dem 8. Lebensjahr) mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen sind so versicherbar.
Da mehrere Versicherer dieses Produkt anbieten, kann man eine Todesfallsumme von bis zu 100.000 EUR ohne Gesundheitsfragen erreichen (aufgeteilt über mehrere Verträge). …zurück zur Hauptseite