Berufsunfähigkeitsversicherung früh abschließen

15.01.2018

Egal, was das Leben bereithält: Vor den finanziellen Folgen, wenn jemand durch Krankheit oder Unfall lange Zeit oder gar nicht mehr in seinem Beruf tätig sein kann, schützt am besten eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Kunden erhalten dann monatlich die in ihrem Vertrag festgelegte Rente, die bei Bedarf sogar bis zum Renteneintritt von derzeit 62 – 67 Jahren gezahlt werden sollte.

Viele Angebote sind sehr gut. Interessenten finden eine große Auswahl an Angeboten mit geeigneten Vertragsbedingungen vor, die meistens auch ein Antragsformular haben, mit dem Interessenten gut zurechtkommen können.

Berufsunfähigkeitsversicherung früh abschließen

Es ist sehr sinvoll, sich schon in jungen Jahren um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern. Dann ist der Schutz meist deutlich günstiger, und Kunden sind oft noch gesund. Das ist wichtig, denn Versicherer können kranke Kunden ablehnen. Gerade bei psychischen Leiden geschieht das oft. Für andere Erkrankun-gen wie Rückenbeschwerden oder Allergien nehmen die Unternehmen meist Beitragszuschläge oder schließen diese Beschwerden vom Schutz aus. In letzterem Fall erhält der Versicherungsnehmer keine Rente, wenn er wegen der ausgeschlossenen Leiden berufsunfähig wird.

Nicht jeder wird versichert

Auch der ausgeübte Beruf spielt eine Rolle: Je risikoreicher die Tätigkeit, desto teurer die Absicherung. Manche Berufe werden ihres hohen Berufsunfähigkeitsrisikos oft gar nicht versichert.

Vertrag später anpassen

Berufsunfähigkeitsversicherungen laufen oft über Jahrzehnte. Kunden sollten deshalb ihren Beitrag und die anfangs vereinbarte Rente bei Bedarf ändern können. Viele Tarife erlauben es Kunden, die vereinbarte Rente im Vertragsverlauf zu erhöhen, ohne dass eine erneute Gesundheits- oder Risikoprüfung erfolgt.

Wann Versicherer leisten müssen

Und was ist, wenn der Ernstfall eintritt und der Versicherte nicht mehr in dem ausgeübtenten Beruf arbeiten kann? In früheren Verträgen fanden sich oft Klauseln, die vom Versicherten dann verlangten, eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann. Die meisten Versicherer verzichten heute auf diese sogenannte „abstrakte Verweisung“. Das ist auch dann von Vorteil, wenn jemand gerade in Elternzeit ist oder arbeitslos.

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